Regelungen
Benutzerordnung 2024
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 9.20 – 11.30 Uhr
Zur Benutzung der Mediothek sind alle Schulangehörigen zugelassen.
Alle Nutzer müssen im Bibliothekssystem Littera angemeldet sein.
Den Anweisungen des Mediothek-Personals ist Folge zu leisten.
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Bitte in der Mediothek ruhig und leise sein. Jeder soll ungestört arbeiten und lesen können.
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Bitte nicht essen, trinken oder Musik hören/machen, Im Übrigen gilt die Schulordnung.
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Die Benutzung des Handys ist verboten
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Eine Haftung für das Eigentum wird nicht übernommen.
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Auf Bitte des Mediothek-Personals ist der Schülerausweis vorzuzeigen.
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Klassen und Kursgruppen sind willkommen. Dazu muss die Lehrkraft die Mediothek für die entsprechende(n) Stunde(n) per Internet reservieren, damit es keine Doppelbelegungen gibt. Die Taschen und Jacken sollten in den Klassenräumen bleiben. Klassen/Gruppen, die die Mediothek für eine Stunde/Einheit reserviert haben, genießen Vorrang, d.h. dass einzelne Nutzer dann die benötigten Plätze räumen müssen.
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Die Mediothek ist zu den regulären Öffnungszeiten nur durch den Haupteingang an der Theke zu verlassen.
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Wer die Ausstattung der Mediothek beschädigt, zerstört oder entwendet, muss den Schaden ersetzen und bekommt Zutrittsverbot. Für den Schaden wird er vom Rheingau-Taunus-Kreis belangt.
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Nutzer, die Schäden anrichten oder Anweisungen des Personals wiederholt nicht befolgen, erhalten Zutritts- und Nutzungsverbot.
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Festgestellte Schäden bitte sofort melden.
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Stühle bitte an den Platz stellen!
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Die Verantwortlichen von geschlossenen/besonderen Veranstaltungen im Rittersaal kümmern sich um die zeitnahe Wiederherstellung der Ordnung im Raum (Tische und Stühle zurückstellen, Raum reinigen, keine Materialien oder Müll zurücklassen), spätestens bis zur nächsten regulären Öffnungszeit. Ein Kontrolldurchgang wird empfohlen.
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Die Ausleihe erfolgt über den Schülerausweis, der unaufgefordert vorzuzeigen ist.
Lehrkräfte geben ihren Namen an.
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Die reguläre Ausleihfrist beträgt 3 Wochen, für Medien und Zeitschriften 1 Woche. Soll die Ausleihe verlängert werden, müsste dies vor Ablauf der Ausleihfrist, spätestens jedoch nach der ersten Mahnung beantragt werden.
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Mahnungen werden (nach Möglichkeit) von den Klassen- bzw. Tutorgruppenleitungen übermittelt. Ist eine Email-Adresse im Litterasystem gespeichert, kann die Mahnung auch online erfolgen, ebenso die Beantragung einer Verlängerung der Ausleihe. Die Angabe einer gültigen Email-Adresse muss persönlich in der Mediothek vorgenommen werden.
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Werden die ausgeliehenen Bücher/Medien trotzdem nicht zurückgegeben, erhalten die Ausleiher bzw. die Eltern einen Mahnbrief. Verloren gegangene oder nach der 3. Mahnung nicht erbrachte Bücher/Medien müssen ersetzt werden, bzw. der Nutzer muss die Kosten tragen.
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Die Ausleihe von Laptops ist Lehrkräften vorbehalten, der Ausweis dient als Pfand.
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Bei Schulabgang sind alle entliehenen Bücher/Medien rechtzeitig abzugeben.
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Die Weitergabe entliehener Bücher/Medien an Dritte ist nicht gestattet.
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Die PC-Benutzung setzt die Anerkennung der ausliegenden Computernutzungsordnung voraus.
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Bitte beachten: Das Aufsichtspersonal kann die Aktivitäten überwachen.
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Die Nutzung in Freistunden bedarf gesonderter Absprachen mit dem Aufsichtspersonal.
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Oberstufenschüler melden sich ebenfalls mit Ausweis an der Theke an. Die Mediotheksleitung kann eine maximale Nutzungszeit festlegen.
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Die Nutzung eigener Laptops ist im Rahmen der Computernutzungsordnung erlaubt. Das Aufsichtspersonal ist in Kenntnis zu setzen.
(Anschaffungs-)Wünsche und Verbesserungsvorschläge werden gerne entgegengenommen.
Das Team der Mediothek